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Rückforderung Ihrer
Betriebskosten
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Nach der Rechtsprechung des OGH müssen Betriebskosten in Mietverträgen klar, bestimmt und transparent geregelt sein. In der Praxis finden sich jedoch häufig Klauseln, die diesen Anforderungen nicht entsprechen.

Rückzahlungspotenzial
Die mögliche Rückerstattung hängt vom Einzelfall ab, insbesondere von:
•⁠ ⁠Dauer des Mietverhältnisses
•⁠ ⁠Höhe der bezahlten Betriebskosten

Sind Klauseln intransparent oder unwirksam, können – unter Beachtung der Verjährung – Zahlungen aus längeren Zeiträumen ganz oder teilweise rückgefordert werden.
Erstklassiger Service. Rechtlich abgesichtert. BETRIEBSKOSTEN RÜCKFORDERN ____________

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Voraussetzungen für eine Rückforderung

✅ Konsument (Privatperson)
✅ Innerhalb der letzten 30 Jahre
✅ Mietvertrag 

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JETZT ANSPRÜCHE PRÜFEN WARUM MIETHAMMER Seit 2018 zählen wir als österreichisches Prozessfinanzierungsunternehmen zum festen Bestandteil der heimischen Prozessfinanzierungsbranche. Als erfahrener Begleiter und Finanzierer von Gerichts- und Behördenverfahren ist es unser Ziel, die Ansprüche unserer Kunden durchzusetzen und zu sichern.

Wir arbeiten eng mit renommierten Rechtsanwaltskanzleien sowie Sachverständigen aus verschiedensten Disziplinen zusammen, um bestmögliche Erfolge für unsere Klienten zu erzielen.

Wir kümmern uns um Ihre Ansprüche, als wären es unsere eigenen.

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1. Kontakt Klicken Sie auf den Button "Anspruch prüfen" und füllen Sie unverbindlich das Formular aus. Kostenlose Beratung: +436649146007
2.Prüfung Wir prüfen Ihren Kreditvertrag, ob eine Rückforderung der Kreditbearbeitsungsgebühren möglich ist. 3. Geld zurück*
Bei keinem Erfolg: Wir übernehmen Kosten für Ihren Anwalt sowie für das Gericht. Sie müssen keine Geldmittel aufbringen. Jetzt Anspruch prüfen! So geht's

JETZT ANSPRÜCHE PRÜFEN Worum gehts? Die in Ihrem Vertrag verwendete Betriebskostenklausel stützte sich zwar auf §§ 21–23 MRG, ließ durch das Wort „insbesondere“ aber offen, welche Kosten zusätzlich umgelegt werden könnten. Der OGH qualifizierte die Bestimmung als vorformulierte AGB (nicht individuell ausverhandelt) und erklärte sie wegen Intransparenz nach § 6 Abs 3 KSchG für unwirksam: Aus der beispielhaften Aufzählung war für den Mieter nicht klar erkennbar, welche Posten konkret gemeint sind. Eine geltungserhaltende Reduktion erfolgte nicht – die gesamte Klausel entfällt.

Wir kümmern uns um Ihre Ansprüche, als wären es unsere eigenen.

PARTNER

„Ich hätte nie gedacht, dass ich mein Geld so einfach zurückbekommen – risikolos und völlig unkompliziert!“ Sonja P. Kundin von Sammelverfahren.at Jetzt Kundenmeinung anhören Jetzt Kundenmeinung anhören ,,Ich hätte nie gedacht, dass ich mein Geld so einfach zurückbekomme – risikolos und völlig unkompliziert!“ see all reviews Was unsere Kundin sagt / 0{{total_slide_count}} 0{{current_slide_index}}

FAQ

Viele Mietverträge enthalten intransparente Betriebskosten-Klauseln. Laut höchstgerichtlicher Rechtsprechung können solche Klauseln unwirksam sein – dann fehlt der Rechtsgrund für Zahlungen. Wir haben solche Verstöße in zahlreichen Verträgen gefunden (darunter Genossenschaften, Neubauwohnungen, Gemeindewohnungen).
Miethammer prüft kostenlos und finanziert die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

  1. Mietvertrag und aktuelle BK-Vorschreibung hochladen.
  2. Unsere Juristen und Partneranwälte prüfen für Sie
  3. Unser Team kontaktiert Sie und Sie erhalten Feedback

Wichtig: Auch beendete Mietverhältnisse können davon betroffen sein (Verjährung beachten). Wir geben keine Erfolgsgarantie versprechen aber unser bestes zu geben!

Nein. Auch beendete Mietverhältnisse können auch geprüft werden. Reichen Sie alte Verträge unbedingt mit ein (Fristen!).

Nutzen Sie im Formular „Weiteren Mietvertrag hinzufügen“ und laden Sie jeden Vertrag separat hoch.

Keine Rückstände sind ideal. Rückstände schließen die Prüfung nicht aus – sie beeinflussen nur die Strategie.

Vorrangig wenden wir uns an Mieter mit Hauptmietverträge.

Ja, möglich. Entscheidend ist, wie die Kosten im Vertrag bezeichnet und abgerechnet werden.

Nein. Es gibt eine Chance, keine Garantie. Wir sagen geben Ihnen Auskunft ob wir Chancen sehen.

Das hängt ab von Dauer des Mietverhältnisses, Höhe der Betriebskosten und der Klauselgestaltung. In dokumentierten Fällen waren vier- bis fünfstellige Beträge möglich (Einzelfall!). Eine pauschale Aussage zu treffen wäre hier höchst unprofessionell und ist auch kritisch zu hinterfragen.

Wenn die Klausel unwirksam ist und die Voraussetzungen vorliegen, können künftige BK-Zahlungen entfallen (Einzelfall).

Die Prüfung ist kostenlos. Es gibt keine Anmelde- oder Beitrittsgebühren.

Unser Erfolgsbeteiligung beträgt typischerweise 45 %. Bei Misserfolg trägt Miethammer die vollständigen Kosten des Betriebskostenverfahrens. Das heißt für Sie vollständig risikolos. Ohne jegliche Vorleistung!

Ja. Unbedingt einreichen – Fristen können laufen.

Unsere Rechtsexperten sowie Rechtsanwälte prüfen Ihren Anspruch auf Rückzahlung. Danach setzt sich unser Team mit Ihnen in Verbindung und klärt die nächsten Schritten.
Die Prüfung ist kosten und risikofrei. Können wir keine Reduzierung der Kosten bewirken dann entsteht auch keine Erfolgsprovision für uns.

Kurz gesagt: Für Sie ohne Kostenrisiko – und im Erfolgsfall profitieren Sie direkt.

IST DOCH FAIR, ODER?