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Laut einer Studie der Arbeiterkammer vom November 2017 sind die Mietpreise in Wien zwischen 2008 und 2016 um 43 % gestiegen. Ein Blick auf die Gehaltsabrechnung zeigt, dass Löhne und Gehälter einer solchen Steigerung weit hinterher hinken. Im Ergebnis bedeutet das, die Kosten für das Grundbedürfnis Wohnen werden immer höher und selbst das Wohnen auf Miete wird zum Luxus. Was viele jedoch nicht wissen: es gibt Abhilfe. Zumindest unter gewissen Voraussetzungen.
Was kann ich tun?
Das Mietrecht in Österreich gleicht einem Paragraphendschungel. Ausnahmen über Ausnahmen, Sonderreglungen und unverständliche Satzkonstruktionen finden sich zu Hauf. Wer weiß, wo er zu suchen hat, findet aber ein nützliches Werkzeug zur Bekämpfung hoher Mieten – das Mietzinsüberprüfungsverfahren. Es ermöglicht dem Mieter die Höhe seiner Miete anhand es gesetzlichen Richtwertes vor einer Schlichtungsstelle überprüfen zu lassen. Das Resultat einer positiven Prüfung ist ein gesenkter Mietpreis, sowie eine Rückzahlung der zu viel bezahlten Miete. Klingt zu gut um wahr zu sein? Jein.
Mit Miethammer kannst du ganz ohne Risiko deine Miete dauerhaft reduzieren.
Wir übernehmen das Risiko und den Zeitaufwand für deine Mietsenkung.
Nur wenn wir es schaffen, deine Miete zu reduzieren, nehmen wir einen Anteil deiner Rückerstattung, ist doch fair, oder?
Was muss ich beachten?
Natürlich hat die Sache einen Haken. Nicht jedes Mietverhältnis unterliegt der gesetzlichen Deckelung des Richtwertzinses gem. § 16 MRG. Grundsätzlich unterliegen nur Mieten im Altbau, also in Gebäuden, die mit einer Baubewilligung vor dem 8. Mai 1945 errichtet wurden, dem gesetzlichen Richtwert. Jedoch gibt es auch in dieser Beschränkung Ausnahmen, etwa bei denkmalgeschützten Gebäuden (jedoch wiederum nicht bei allen) oder in Gebäuden, deren Kriegsschäden durch Hilfe von öffentlichen Mitteln saniert wurden (ebenfalls mit Ausnahmen).
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Verfristung. Handelt es sich um ein unbefristetes Mietverhältnis, muss ein Antrag auf Mietzinsüberprüfung innerhalb der ersten 3 Jahre nach Vertragsunterzeichnung eingebracht werden. Bei einem befristeten in der Regel innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Mietverhältnisses. Verpasst man diese Frist, ist eine Überprüfung nicht mehr möglich.
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Also ist es praktisch aussichtlos?
Nein! Trotz vieler Hürden und Ausnahmen kann sich eine Mietzinsüberprüfung lohnen. Vermieter verlangen teils das Doppelte der gesetzlich zulässigen Obergrenze. Über die Jahre zahlen Sie so ein kleines Vermögen an Ihren Vermieter. Ein kleines Beispiel: Sie wohnen seit 3 Jahren in Ihrer Wohnung und zahlen monatlich 200 EUR zu viel Miete. Das sind 200 EUR x 12 Monate x 3 Jahre = 7.200 EUR an zu viel bezahlter Miete, die Ihnen zustehen und 200 EUR im Monat, die Sie in Zukunft einsparen.
Da die bürokratischen Hürden und rechtlichen Stolpersteine die Angelegenheit jedoch zu einem Minenfeld machen, ist die Inanspruchnahme einer Rechtshilfe zu empfehlen. Da unsere Experten bereits hunderte Mietzinsüberprüfungen betreut haben, sind Sie bei uns in den besten Händen. Gerne betreuen wir Ihr Mietsenkungsverfahren und führen Sie kompetent ans Ziel – leistbares Wohnen.