Mieterschutz

Informationen zum Mieterschutz in Österreich

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Mietervereinigung und Prozesskostenfinanzierung von Miethammer – Der Mieterschutz in Österreich

Mieter in Österreich verfügen über eine Fülle von Gesetzen, die Sie gegen Ihren Vermieter schützten. Mieterschutzorganisationen wie zB. die österreichische Mietervereinigung, Prozesskostenfinanzierer wie zB. MIETHAMMER, haben sich darauf spezialisiert Mieter im Bereich des österreichischen Mietrechtes zu helfen.

Daher klären wir in diesem Artikel über folgende Fragen im Detail auf:

Mieterschutz: Wie Mietern Schutz geboten wird

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Dass Wohnen und damit einhergehend die Rechtssicherheit in einer Mietwohnung, ist nicht zu Vergleichen mit dem Wohnen in einer Eigentumswohnung. Mieter können sich nicht sicher sein, ob Sie die Wohnung nach Ablauf der Befristung weiter bewohnen können. Vermieter missachten die gesetzlichen Schranken der Mietzinsbildung (Richtwert), bei der Wohnungsrückgabe wird oftmals die übergebene Kaution nicht zurückgestellt. In den Betriebskostenabrechnungen finden sich Posten, die mit den Betriebskosten nichts zu tun haben. Diese Punkte sind oftmals Gründe die zu Streitigkeiten führen.

Der Mieterschutz in Österreich möchte grundsätzlich in diesen Bereichen den Mietern Hilfe bereitstellen. Mitunter durch das Mietrechtgesetzt werden die Rechte und Pflichten der Mieter und Vermieter grundsätzlich festgeschrieben.

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Die Anwendungsbereiche des Mieterschutzes – Mieterschutzorganisationen unterstützen Ihre Mietglieder

Das österreichische Mietrechtsgesetz (MRG) gliedert sich in 3 Anwendungsbereiche. Der Gesetzgeber schreibt in § 1 MRG fest, welcher Anwendungsbereich bei welchem Mietverhältnis zur Anwendung kommt.
Der Mieter ist gut beraten, zu Sichten in welchem Anwendungsbereich sein Mietverhältnis fällt.

Vollanwendungsbereich -Mietzinsüberprüfung von Altbauwohnungen durch Mieterschutzorganisationen oder Prozessfinanzierer (MIETHAMMER) möglich

Im Vollanwendungsbereich – MIETZINSÜBERPRÜFUNG MÖGLICH

Nach der Faustregel gehören hierzu Mietwohnungen in jenen Häusern, die über mehr als 2 selbständige Wohneinheiten verfügen und vor 1945 errichtet wurden. Das Mietrecht sieht bei diesen sogenannten Altbauwohnungen sowohl einen Preisschutz als auch einen Kündigungsschutz („Beendigungsschutz“) vor.

Die Mietzinsbildung erfolgt über den Richtwertzins. Oftmals wird der Richtwertzins von Vermieter nicht beachtet, weshalb eine Überprüfung des Mietpreises über Mieterschutzorganisationen, wie zB. die österreichische Mietervereinigung oder Prozesskostenfinanzierer (zB.: MIETHAMMER) möglich ist.

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© racool_studio

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Teilanwendungsbereich – MIETZINSÜBERPRÜFUNG NICHT MÖGLICH

Darunter fallen Neubauwohnungen oder Mietwohnungen in nichtgeförderten Neubauten. Im Teilanwendungsbereich des Mietrechts gilt nur der Kündigungsschutz.

Ausgenommen vom MRG

Wenn das Mietverhältnis vom Mietrechtsgesetz ausgenommen ist, gelten weder der Vollanwendungsbereich noch der Teilanwendungsbereich. Das heißt hier kommen weder die Regeln des Kündigungsschutzes noch die Regeln über den Preisschutz zur Anwendung.
Als Beispiel wäre hier die Miete in einem Einfamilienhaus zu nennen.

Mieterschutz und Kündigungsschutz: Kann der Vermieter dem Mieter einfach vor die Türe setzen?

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Ist es möglich dass der Vermieter seinen Mieter einfach vor die Türe setzt. Dies ist ein schreckliches Gedankenbeispiel, jedoch aufgrund des Mieterschutzes in Österreich nicht ohne weiteres möglich. Bei einem unbefristeten Mietverhältnis, dass in den Voll- oder Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) fällt, ist dies grundsätzlich aufgrund des Kündigungsschutzes nicht möglich. Der Kündigungsschutz besagt, dass das Mietverhältnis nur gerichtlich aufgrund eines wichtigen Grundes gekündigt werden kann.

Gründe die zur gerichtlichen Aufkündigung führen können:

Zudem können auch anderer Kündigungsgründe im Mietvertrag genannt werden. 

Kaution – Wenn der Vermieter nicht die Kaution zurück erstattet.

Es wurde die Wohnung ordnungsgemäß gekündigt, und der Umzug erledigt. Danach kommt die schlechte Nachricht und für den Mieter der Schock. Sein ehemaliger Vermieter verweigert ihm die Rückzahlung der Kaution. An dieser Stelle ist festzuhalten, dass der Vermieter eine gewöhnliche Abnützung der Mietwohnung hinnehmen muss. Diese gewöhnliche Abnützung wird mit der Mietzahlung abgegolten. Das heißt es wird für die Benützung der Wohnung Miete geleistet.

Die Rechtsprechung nennt als Beispiele für Fälle der gewöhnlichen Abnützung Kratzer in der Badewanne oder das Anbohren von Fliesen zur Verwendung von Handtuchhaltern.

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Kaution und Mieterschutz – Muss der Mieter ausmalen?

Oftmals wird die Kaution nicht an den Mieter zurück gezahlt, da die Streitigkeiten sich um das Ausmalen der Mietwohnung drehen. Eine Ausmalverpflichtung besteht jedoch in der Regel nur, wenn die Wände über die normale Abnutzung in Anspruch genommen werden. Auch besteht eine Ausmalverpflichtung wenn von den herkömmlichen Gepflogenheiten stark abweichende Farben verwenden wurden (z.B.: dunkle Wandfarben)
Oft geht es bei Streitigkeiten um die Kaution ums Ausmalen. Dazu ist zu sagen, dass der Mieter die Wohnung grundsätzlich so hinterlassen muss, wie sie

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Wurde überdies bei Mietvertragsabschluss ausdrücklich vereinbart, dass die Wohnung ausgemalt zurückzugeben ist, steigt die Wahrscheinlichkeit eines Streits mit dem Vermieter, wenn man dieser vertraglichen Verpflichtung nicht nachkommt. Ob hier der Mieter im Recht ist spielt in erster Linie keine Rolle.

Mieterschutz und Schimmel: Schimmel in der Wohnung – wer haftet.

Schimmel ist nicht nur hässlich anzusehen, sondern auch höchst gesundheitsgefährdend. Wenn es in einer Wohnung schimmelt, stellt sich die Frage wer ist Schuld an dem Desaster. Näheres auch in unserem Artikel Schimmel in der Wohnung.
Für den Vermieter ist in diesem Fall schnell der Übertäter gefunden. Und zwar der Mieter. Zu prüfen ist mitunter ob es eine Klausel zu Lüftungsverhalten im Mietvertrag gibt. Für den Mieter greift auch in diesem Fall der Mieterschutz.
Schimmel belastet und gefährdet die Gesundheit. Es kann für den Mieter zu einer Mietminderung von bis zu 100 % durchgesetzt werden, wenn eine Benützung der Wohnung nicht mehr möglich ist. Der Mieter sollte jedenfalls alle Schäden genau dokumentieren und professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

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Wer hilft dem Mieter bei der Durchsetzung seiner Ansprüche?

Bei der Durchsetzung des Preisschutzes für Altbauten helfen sogenannte Prozesskostenfinanzierer wie MIETHAMMER. MIETHAMMER übernimmt für seine Kunden das Kostenrisiko in mietrechtlichen Behörden- und Gerichtsverfahren. Das heißt für den Mieter er kann risikolos ein mietrechtliches Behördenverfahren und Gerichtsverfahren führen.

„Kein Kostenrisiko bei Verfahrensverlust“
Die Hauptleistung des Finanzierers (MIETHAMMERS) besteht darin, das gesamte finanzielle Risiko zu tragen. Der Mieter kann risikolos ein Verfahren gegen seinen Vermieter auf Reduzierung seiner Miete führen. Durch die Finanzierungszusage durch MIETHAMMER wird eine eventuell mangelnde Bonität des Mieters ersetzt.

Auch wenn der Fall nicht erfolgreich sein sollte, muss der Kunde nichts bezahlen. MIETHAMMER trägt die Kosten für:

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Dem Mieter ist durch die Finanzierungsleistung möglich, ohne Aufbringung finanzieller Mittel, bares Geld zurückzubekommen und bei der zukünftigen Miete zu sparen.
Das Service von MIETHAMMER gilt sowohl für laufende als auch bereits beendete Mietverhältnisse. Informativ wird festgehalten, dass MIETHAMMER keine Rechtsberatung oder Rechtsvertretung anbietet. Für Rechtsberatung sind spezialisierte Rechtsanwälte im Bereich des Mietrechtes tätig. Spezialisierte Rechtsexperten führen das Verfahren zur Mietzinsminderung. MIETHAMMER bleibt die ganze Zeit im Hintergrund und finan