Schimmelpilzbefall findet sich in etwa jedem 10. Haushalt in Österreich. In den meisten Fällen ist Feuchtigkeit die Ursache.Der Schimmelpilz stellt ein Gesundheitsrisiko dar. Atemwegsbeschwerden stehen im Zusammenhang mit der Pilzbelastung. Schimmel entsteht grundsätzlich durch erhöhte Luftfeuchtigkeit. Die Feuchtigkeit kann beispielsweise durch undichte Stellen in der Gebäudehülle entstehen. Ebenso kann ein zu feuchtes Raumklima zu Schimmelbefall führen. Für die genaue Untersuchung der Ursachen bedarf es Messungen des Raumklimas sowie der Gebäudethermografie.

Zu klären gilt ob der Schimmelbefall durch unsachgemäßes Nutzungsverhalten oder durch Baumängel hervorgerufen wurde.

Wer haftet bei Schimmel in der Wohnung?

Ist ein Nutzungsverhalten durch den Mieter ausgeschlossen, muss der Hauseigentümer die Sanierung veranlassen. MIETHAMMER rät unverzüglich den Schimmelbefall zu dokumentieren und dem Vermieter anzuzeigen, sowie die Reparatur einzufordern. Da es durch den Schimmelbefall zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des Mietrechtes kommt, besteht die Möglichkeit einer Mietzinsminderung. Dies gilt uneingeschränkt ob Sie imAltbau, Neubau, Einfamilienhaus, Dachgeschosswohnung usw. leben. 

Der OGH hält in seiner Entscheidung 8Ob34/17h folgendes fest:

Der Vermieter hat dafür einzustehen, dass eine Wohnung in ortsüblicher Weise zu Wohnzwecken genutzt werden darf und nutzbar ist. Mit dem Auftreten von Schimmelbildung muss der Mieter weder bei Beginn des Mietverhältnisses noch im Laufe der Zeit rechnen, so der OGH in seiner Entscheidung. Dass die Feuchtigkeitsbildung auf „interne feuchte Quellen“(Atmung, Waschen, Kochen, Aufstellen von Pflanzen) zurückzuführen ist, sage nichts über ein Fehlverhalten der Mieter aus, der zu einer üblichen Nutzung berechtigt sei.Laut OGH genügt ein durchschnittliches Lüftungsverhalten.Daraus folgt, dass bei eine durchschnittlichen Lüftungsverhalten eine etwaige Schimmelbildung dem Vermieter zurechenbar ist. Stellen Sie uns eine Anfrage und MIETHAMMER prüft Ihr Anliegen.

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